Für die Uploads geschützter Inhalte durch User müssen Online-Videoportale den eigenen Kopf offenbar nicht hinhalten. Zumindest hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in einem Urheberrechtsverfahren gegen die Betreiber des Social Video Networks sevenload.com zugunsten der Plattform entschieden. Dem Urteil zufolge macht sie sich "die von Nutzern hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten".
Quelle: pressetext |
| 1 Kommentare | am 17. Nov 2010 geschrieben von AV Speed_619 | auf Facebook teilen | auf Twitter teilen Tags: Memberartikel, AV Speed_619, Videoportale, Haftung, Recht, User Uploads, Computer. Social Media |
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AV Speed_619
naja